Kein weiterer Ausbau der Windenergieanlagen (WKA) in der Gemeinde Borchen

Kein weiterer Ausbau der Windenergieanlagen (WKA) in der Gemeinde Borchen

Startdatum
30. Oktober 2016
Petition an
Landrat Manfred Müller (Kreis Paderborn) und an 1 mehr
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Michael Henniges

Problemstellung:

Es gibt ein, von der Politik und Bürgern entwickeltes, akzeptiertes, gültiges Windvorranggebiet für die Gemeinde Borchen.

Dem Kreis liegen zurzeit Genehmigungsanträge für über 30 weitere WKA vor. Diese WKA würden sich jedoch außerhalb der definierten Windvorranggebiete befinden. Sie werden von der Mehrheit der Bürger und dem Gemeinderat abgelehnt.

Eine vom Verwaltungsgericht Minden beurteilte Windkraftanlage befindet sich innerhalb der definierten Windvorranggebiete, entspricht aber nicht den vorgegebenen Höhenspezifikationen. 

Das Verwaltungsgericht in Minden hat der Klage des Investors im Wesentlichen stattgegeben und sie nicht zurückgewiesen.
Der Kreis wird mit dem Urteil aufgefordert, erneut über den Antrag zu entscheiden, nachdem er den Antrag zunächst abgelehnt hatte.

Eine Revision ist durch das Gericht in Minden nicht zugelassen worden.
Hiergegen kann der Kreis mit Frist bis zum 11.11.2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden zu dieser einen Windkraftanlage wird die gesamte, von Bürgern und Politik getragene Lösung zur erneuerbaren Energie mit Schwerpunkt Windenergie, außer Kraft gesetzt.

Es ist ein nicht wünschenswerter Wildwuchs von WKA im Bereich der Gemeinde Borchen zu befürchten. Der vom Verwaltungsgericht Minden getroffene Entscheid wird bei Umsetzung zu einem weiteren, unkoordinierten und nicht akzeptierten Ausbau der Windenergieanlagen in der Gemeinde Borchen führen.

Der Gerichtsentscheid Az.: 11 K 2120/15 des Verwaltungsgericht Minden wird von der Mehrheit der Bevölkerung und der Gemeindepolitik nicht akzeptiert, da zu befürchten ist, dass sie die Lebens- und Wohnverhältnisse in der Gemeinde sehr negativ beeinflussen.

  • Minderung der Lebensqualität in:
    - Natur
    - Umwelt
  • Gesundheitsgefährdung der gesamten Bevölkerung durch:
    - Ultraschall
    - Wind-Disco (Licht, Schall, ..)
    - Negative Veränderung des Kleinklima
  • Werteverlust:
    - Eigentum
    - Soziales Umfeld 
  • Keine positive Gemeindeentwicklung möglich
  • Der Ferienort Etteln ist in Gefahr. Nicht zuletzt haben sich mehr als 600 Bürger der Gemeinde gegen die weitere Errichtung von WKA in Borchen, insbesondere im Ortsteil Etteln, ausgesprochen.

Lösungsansatz

Der Gemeinderat der Gemeinde Borchen hat in einer Sondersitzung  am 26.10.2016 einstimmig entschieden:

  • Gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Minden in Berufung zu gehen und eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu erzwingen.
  • Den Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen zu überarbeiten.

Der Kreis kann mit Frist bis zum 11.11.2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.
Die Gemeinde Borchen will als Beigeladene zu dem Verfahren diesen Weg gehen.

Der Landrat Manfred Müller wird aufgefordert eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht mit Frist bis zum 11.11.2016 einzureichen. 

Unterstützung der Bundespetition
"Abschaffung Windkraftprivileg"
Die Begründung lautet u.a. wie folgt:
§ 35 BauGB - Abschaffung Privilegierte Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich !!!!
Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690 Wortlaut der Petition: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden. Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können. Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Persönliche Eindrücke

Der Gerichtsentscheid Az.: 11 K 2120/15 des Verwaltungsgericht Minden führt bei der Borchener Bevölkerung zu einer Nichtakzeptanz, da der Erweiterung von Windenergieanlagen keine akzeptable Grenzen gesetzt werden.

Bürger und die "Partei übergreifenden Gemeindepolitiker" sind weiterhin eindeutig gegen die Erweiterung von Windvorranggebieten in der Gemeinde Borchen. 

Die Tatsache, das sich das Verwaltungsgericht Minden über diesen Willen hinwegsetzt und Fehler in Flächennutzungsplänen der vergangenen 20 Jahre als Argument heranzieht ist für die Bürger der Gemeinde Borchen nicht nachvollziehbar und wird nicht akzeptiert.

Die angestrebte Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster bietet die letzte Möglichkeit einer von Bürgern und Politik akzeptierten Lösung. 

Aus den vorgenannten Gründen sollte die Angelegenheit im Petitionsausschuss des Landes NRW behandelt werden, zumal sowohl die gewählten Vertreter des Gemeinderates, quer durch alle politischen Parteien, als auch die betroffenen Bürger den weiteren Ausbau der WKA  ablehnen. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Gerichtsinstanzen den Willen der Politik und der Bürger aushebeln. Darüber hinaus ist festzustellen, dass im Kreis Paderborn schon jetzt die größte Dichte an WKA in ganz NRW besteht. Das kann nicht unbegrenzt so weiter ausgebaut werden.

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Entscheidungsträger*innen

  • Landrat Manfred MüllerKreis Paderborn
  • Petitionsausschuss des Landes NRW