Blockierte Menschlichkeit

DISCLAIMER: Die hier aufgeführten Ansichten sind Ausdruck der Meinung des Verfassers, nicht die von Euractiv Media network.

Es braucht eine europäische Solidarität statt eine Festung EUropa, meint Cornelia Ernst. [EPA/YANNIS KOLESIDIS]

Vor 27 Jahren unterzeichneten zwölf EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, einen völkerrechtlichen Vertrag, der regeln sollte, welcher EU-Staat in welchem Fall für die Prüfung eines gestellten Asylantrages zuständig ist. Benannt wurde das Übereinkommen nach dem Ort seiner Unterzeichnung, Dublin.

Die vereinbarten Regelungen traten 1997 in Kraft und seither ist jener EU-Mitgliedstaat für die Überprüfung und Annahme eines Asylantrages zuständig, bei dem der Ersteintritt auf EU-Gebiet erfolgte. Für die Mitglieder in Nordwesteuropa war das eine praktische Lösung. Denn damit wurde die der Löwenanteil der Verantwortung einigen wenigen Staaten an den EU-Außengrenzen zugewiesen. Länder wie Deutschland, Polen oder Österreich hingegen, waren fein raus.

Doch seit bald einem Jahrzehnt und trotz zweier Reformversuche erwies sich diese Vereinbarung als eine Übereinkunft für „migrationsfreie Zeiten“, sprich: als vollkommen unzureichend. Allerspätestens seit 2015 ist die Untauglichkeit dieser unsolidarischen Regelung nicht länger schönzureden. Den Regierungen der Mitgliedstaaten, allen voran Bundeskanzlerin Merkel, gelang es mit dem EU-Türkei-Deal zwar, die Statistiken für den Moment zu entschärfen, doch hat sich am Leid der Menschen nicht viel geändert, es wurde vielmehr ausgelagert. Einerseits in die Türkei, andererseits aber an die betroffenen Mitgliedstaaten im Süden der EU, vor allem Italien und ausgerechnet Griechenland, das bereits in der Banken– und Eurokrise allein gelassen wurde.

Systematische Anti-Solidarität

Um der Dublin-Regelung diesen faulen Zahn zu ziehen, arbeiteten wir im EP-Innenausschuss (LIBE) gemeinsam mit der Sozialdemokratie und den Grünen einen Reformtext aus, der nicht weiter auf der Abschottung Nordwesteuropas beruhen sollte. Nach monatelangen und zähen Auseinandersetzungen mit den anderen Fraktionen bekam unser Text die nötige Mehrheit und wir konnten die Kernaussage der bisherigen Dublin-Regelungen streichen, das Prinzip des Ersteintritts.

Stattdessen soll vom Mitgliedstaat des Ersteintritts nur mehr die Überprüfung bestimmter Kriterien vorgenommen werden. Er soll ermitteln, ob die Betroffenen bereits bestimmte Verbindungen oder konkrete Bezugspunkte zu einem Mitgliedstaat haben. Darunter fallen beispielsweise Sprachkenntnisse, Studienaufenthalte, berufliche Erfahrungen und allem voran: familiäre Anbindungen. Wird eines jener Kriterien erfüllt, werden die Personen direkt in den betreffenden Mitgliedstaat übermittelt. Werden hingegen keine der aufgestellten Kriterien erfüllt, so greift ein Verteilmechanismus, der den Asylantragsberechtigten die Auswahl zwischen jenen vier Mitgliedstaaten ermöglicht, die bisher den kleinsten Anteil gemessen an ihrer Bevölkerungsgröße aufgenommen haben.

Damit soll einerseits verhindert werden, dass bestimmte Mitgliedstaaten mit den Herausforderungen der Asylanträge alleine und deshalb überfordert bleiben. Andererseits soll den Asylantragssteller*innen endlich ein fairer und angemessener Umgang gewährleistet werden, weshalb ihnen künftig auch ein Rechtsbeistand mit den entsprechenden Sprachkenntnissen zustehen soll. Statt die Menschen in Lagern und Gefängnissen an den Außengrenzen auflaufen zu lassen, soll die Verteilung in andere Mitgliedstaaten direkt erfolgen. Diese ermittelten Staaten sind sodann für den weiteren Prozess des Asylantrags zuständig.

Strenggenommen sollte dieser Reformtext zum künftigen Dublin IV fast schon einen neuen Namen tragen, aber wir mussten dennoch die ein oder andere Kröte schlucken, die auch ein solches neues System deshalb nicht perfekt machen würden. Dennoch bringt unser Kompromisstext zahlreiche substantielle Verbesserungen, die die schlimmsten Verfehlungen der bisherigen Regelungen ausmerzen und den Betroffenen unmittelbar helfen.

Die wahren Hindernisse

Doch so langwierig das monatelange Ringen mit den anderen Fraktionen auch war, so steht die größte Hürde für ein gerechteres System erst noch bevor: Namentlich diejenigen, die bereits für das Scheitern der bisherigen Dublin-Versuche I-III verantwortlichen waren die nationalen Regierungen im Rat der Mitgliedstaaten. Viele Regierungen in Nordwest– und Osteuropa würden am liebsten weiterhin von dem unsolidarischen und untauglichen System der bisherigen Form profitieren. Doch hat das Parlament nun eine gänzlich andere Position beschlossen, indem wir uns fraktionsübergreifend auf einen Mechanismus einigen konnten, der sich auf die inner-europäische Solidarität stützt. Ein neuer Mechanismus zur Verteilung der Aufnahme von Geflüchteten würde uns zudem auch aus der moralischen Abwärtsspirale der Anti-Migrations-Deals mit Staaten wie der Türkei unter Erdoğan oder dem Milizen- und Clangebiet des früheren Libyens befreien.

Ohne ein funktionierendes Asylsystem auf EU-Ebene, das auf Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beruht, lässt sich an die menschlichen und politischen Herausforderungen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf uns zukommen werden, gar nicht erst denken. Mit unserem Reformtext haben wir als Europäisches Parlament einen essentiellen Vorschlag gemacht, wie das katastrophal gescheiterte bisherige System grundlegend zu verändern wäre. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, endlich ihre Blockadehaltung aufgeben, zu einer gemeinsamen Position zu finden und mit uns in Verhandlungen zu treten. Die Menschen warten bereits viel zu lange.

Dr. Cornelia Ernst ist seit 2009 Europaabgeordnete für die Partei DIE LINKE. Sie ist Sprecherin ihrer parlamentarischen Delegation und Mitglied im Innenausschuss des Europaparlaments. Bei der Ausarbeitung der neuen Dublin-Reform war Ernst Unterhändlerin für die Linksfraktion im Europaparlament GUE/NGL.

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