Beratung

BKZT Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau

Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteure, Stakeholder und Interessenten sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.

  • Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau (PDF 2 MB)

Entgelt für Preisrichter:innen laut WOA:

Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich gemäß § 7 WOA per 1.1.2023 folgender Stundensatz: EUR 229.- und ab 1.1.2024 folgender Stundensatz: EUR 246,88 (gerundet EUR 247).

Preisgeldrechner

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen stellt Ihnen als Service den Zugriff auf den Preisgeldrechner kostenlos zur Verfügung. Hierzu müssen Sie sich jedoch anmelden bzw. registrieren. Dazu ist es notwendig personenbezogene Daten zu verarbeiten, nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gegenüberstellung der Rechtsgrundlage in Österreich und Bayern

Im Rahmen des EU-geförderten Interreg-Projekts „Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe“ wurde in Kooperation zwischen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und der Bayerischen Architektenkammer auf Basis von ca. 200 Begriffen eine (Übersetzungs-) Tabelle erstellt, in welcher die rechtliche Situation miteinander verglichen werden kann. Diese Gegenüberstellung steht nun als Online-Tool hier zur Verfügung: https://www.arching.at/aktuelles/interreg_projekt.html
Unter diesem Link finden Sie auch das Projekthandbuch, Positionspapiere zu den Themen Wettbewerbskultur, Solidarität und Ethik, Architekturwettbewerb im Kontext des New European Bauhauses.