Gemeinsame Pressemitteilung von BLV, GEW, Grundschulverband e.V., PhV, RLV, Verein GMS BW

7. Januar 2021


 
Schrit­tweise Schulöff­nun­gen: Über Wech­selun­ter­richt zu Präsen­zun­ter­richt 

Die aktuellen Infek­tion­szahlen sind trotz des fast drei­wöchi­gen Lock­downs immer noch sehr hoch und die derzeit­ige tat­säch­liche Infek­tion­ssi­t­u­a­tion ist deutsch­landweit nach Aus­sagen führen­der Medi­ziner­In­nen nicht real­is­tisch ein­schätzbar. Zudem hat die ansteck­endere Muta­tion des Covid-19 Virus aus Eng­land Baden-Würt­tem­berg erre­icht. Daher erk­lären der Beruf­ss­chullehrerver­band (BLV), der Philolo­gen­ver­band (PhV), der Realschullehrerver­band (RLV), die Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft (GEW), der Grund­schul­ver­band und der Vere­in für Gemein­schaftss­chulen BW e.V., dass die Schulen in einem näch­sten Schritt im Wech­sel­be­trieb geöffnet wer­den müssen.

Vor ein­er Schulöff­nung muss jet­zt von den poli­tisch Ver­ant­wortlichen ver­lässlich fest­gelegt wer­den, ab welch­er Inzi­denz­zahl und unter welchen möglicher­weise weit­eren zu definieren­den Bedin­gun­gen der schrit­tweise Über­gang zu Wech­sel- und später zu Präsen­zun­ter­richt stat­tfind­en kann, um auch für die weit­ere Zukun­ft Ver­lässlichkeit zu schaf­fen. Die schulis­chen Inter­essen­vertre­tun­gen rat­en in diesem Zusam­men­hang dazu, die Empfehlun­gen des RKI für den Schul­be­trieb 1:1 umzuset­zen. Diese sehen bei Sieben-Tages-Inzi­den­zw­erten über 50 Infizierten pro 100.000 Ein­wohn­ern Wech­selun­ter­richt für alle Klassen­stufen vor, bei ein­er Inzi­denz über 35 Wech­selun­ter­richt an den weit­er­führen­den Schulen.  

Wech­selun­ter­richt, kein „frei­williger” Unter­richts­be­such

Viele Schulen haben bere­its vom let­zten Lock­down im Früh­jahr Mod­elle für den Wech­selun­ter­richt in der Schublade und kön­nen diese ab 18.1. umset­zen. Hier­für soll­ten die Schulen flex­i­ble Umset­zungsmöglichkeit­en in eigen­er Ver­ant­wor­tung erhal­ten und keine star­ren Vor­gaben von Seit­en des Kul­tus­min­is­teri­ums.

Im Wech­selun­ter­richt sind die Lehrkräfte mit dem Präsen­zun­ter­richt der hal­ben Klassen und den Auf­gaben­stel­lun­gen für die andere Klassen­hälfte voll aus­ge­lastet. Sie kön­nen in dieser Sit­u­a­tion nicht zusät­zlich eine Not­be­treu­ung für die Kinder übernehmen, die zu Hause nicht betreut wer­den kön­nen. Hier­für muss anderes Per­son­al gefun­den wer­den. Auf­gabe der Schulen und Lehrkräfte ist das Unter­richt­en der Kinder, nicht eine bloße Betreu­ung.

„Frei­willigkeits-Lösun­gen“ (Eltern entschei­den darüber, ob ihre Kinder in die Schule gehen) lehnen die schulis­chen Inter­essen­vertre­tun­gen aus diesem Grund ab. Dies wäre eine defac­to Abschaf­fung der all­ge­meinen Schulpflicht, ver­let­zt dadurch den Gle­ich­heits­grund­satz und lässt Kinder auf der Strecke bleiben.

Masken

Aus Sicht der schulis­chen Inter­essen­vertre­tun­gen ist es nicht länger ver­ant­wort­bar, die Beschäftigten und die Kinder ohne zusät­zliche Schutz­maß­nah­men in die Ein­rich­tun­gen zu schick­en. Es ist grob fahrläs­sig, dass den Grund­schulen und Kindertagesstät­ten bish­er keine Masken zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Dort wie an den weit­er­führen­den Schulen sind Masken notwendig, nicht zulet­zt, da dort ein Min­destab­stand kaum einzuhal­ten ist. Die Grund­schulen und Kindertagesstät­ten brauchen umge­hend All­t­ags­masken und zer­ti­fizierte FFP2-Masken.

Für die weit­er­führen­den Schulen fordern alle Inter­essen­vertre­tun­gen den Ersatz der vom Sozialmin­is­teri­um bere­it­gestell­ten unzure­ichen­den KN95-Masken mit nur 85% Fil­ter­wirkung durch voll­w­er­tige FFP2-Masken. 
 
Raum­luftreiniger

Außer­dem fordern alle unterze­ich­nen­den Organ­i­sa­tio­nen das Kul­tus­min­is­teri­um und die kom­mu­nalen Träger (organ­isiert in Städte­tag und Gemein­de­tag) auf, schnell­stens gemein­same, prak­tik­able und umset­zbare Lösun­gen zu find­en, um für alle Unter­richt­sräume schnell­st­möglich Raum­luft­fil­ter­an­la­gen zu beschaf­fen und zu instal­lieren. Das Schwarze-Peter-Spiel der Zuständigkeit­en muss jet­zt ein Ende haben. Die Schulen — Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern — warten auf Lösungsmöglichkeit­en, um den Schul­be­trieb dauer­haft und sich­er aufrecht erhal­ten zu kön­nen.

Grund­sät­zlich fordern die Unterze­ich­nen­den einen inten­siv­en und regelmäßi­gen Aus­tausch der poli­tis­chen und admin­is­tra­tiv­en Entscheidungsträger*innen mit den Inter­essen­vertre­tun­gen der Lehrkräfte, Schulleitun­gen, Schüler*innen und Eltern, um alle drin­gend notwendi­gen Detail­regelun­gen rund um die Schulgestal­tung während der Pan­demie gemein­sam auf den Weg zu brin­gen. 

Alle Beteiligten sind sich einig, dass es im Inter­esse der Kinder und Jugendlichen liegt, Kindertagesstät­ten und Schulen besuchen zu kön­nen. Die Lan­desregierung muss allerd­ings die Bedin­gun­gen sich­er­stellen, unter denen eine Öff­nung unter dem Gesicht­spunkt des Infek­tion­ss­chutzes auch vertret­bar ist. 

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