Kleingartenflächen per Gesetz sichern

Kleingärten prägen seit über 100 Jahren das Stadtbild von Berlin. Sie leisten als Teil der Berliner Stadtnatur einen unverzichtbaren Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt und für ökologische Werte in der Stadt. Kleingartenflächen sind wichtig für die Verbesserung des Stadtklimas, sie speichern klimaschädlichen Kohlenstoff, versickern Regenwasser und tragen zur Kühlung der Innenstadt bei. Für die Berlinerinnen und Berliner bieten sie die Möglichkeit zur Erholung und zur Betätigung in der Natur sowie Vereinsstrukturen, sie haben deshalb auch eine wichtige soziale Bedeutung und sind generationsübergreifende Begegnungs- und Bildungsorte. Unser Ziel ist es deshalb, die Flächen der Kleingärten in Berlin dauerhaft zu sichern.

Die Neuaufstellung des Kleingartenentwicklungsplans (KEP) für die Zeit bis 2030 durch den rot-rot-grünen Senat war für die Datenerfassung über die Kleingärten und ihre Nutzer:innen ein wichtiger, überfälliger aber noch nicht abgeschlossener Schritt zum Erhalt der Berliner Kleingärten. Für uns ist klar, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Kleingartenflächen dauerhaft abzusichern, hohe Nachfragen zu decken und Lösungen für noch offene Fragen, insbesondere für klimagerechte Stadt zu finden. Die Linksfraktion ist der Ansicht, dass dies per Gesetz mit Zielsetzung, Maßnahmen und Instrumenten geregelt werden muss. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir deshalb jetzt den Entwurf für ein Kleingartenflächensicherungsgesetz vorgestellt.