1. Startseite
  2. >Wissen

WHITEPAPER TECHNIK | Lichtkuppeln und RWA-Anlagen




Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wichtige Komponenten von Brandschutzmaßnahmen im Wohnbau wie im Nichtwohnbau. RWA-Anlagen bestehen häufig aus natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Dabei handelt es sich beispielsweise um Lichtkuppeln oder Öffnungsklappen in Lichtbändern. Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gewährleistet eine raucharme Schicht in Bodennähe oder hält das Gebäude während eines Brandes weitgehend rauchfrei.

Whitepaper Technik - Lichtkuppeln und RWA-Anlagen

Ich möchte den AUSSCHREIBEN.DE Infoletter erhalten.

Ich bin damit einverstanden, dass ORCA meine genannten Daten speichert und verarbeitet, um mir interessante Informationen per E-Mail an die von mir angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Ich kann dem Empfang solcher E-Mails jederzeit widersprechen. Die Datenschutzhinweise der ORCA Software GmbH habe ich zur Kenntnis genommen.

Erfahren Sie mehr über den Inhalt:

RWA Anlagen

Aufbau einer RWA-Anlage
Schutzziele von RWA-Anlagen


Systeme zu Rauch- oder Wärmefreihaltung
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) 

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
Rauchabzugsgeräte (RWG)
Rauchschutzdruckanlagen (RDA) 
Wärmeabzug (WA)

Regelungen und Anforderungen
Die europäische Normung

RWA-Anlagen nach MVV TB

Lichtkuppeln und Lichtbänder
Ausführung Lichtkuppeln
RWA-Anlagen im Treppenhaus

Mehr über das WHITEPAPER TECHNIK | Lichtkuppeln und RWA-Anlagen


RWA-Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wichtige Komponenten von Brandschutzmaßnahmen im Wohnbau wie im Nichtwohnbau. RWA-Systeme sind meist wirtschaftliche Lösungen, da in der Regel schon vorhandene Gebäudeöffnungen genutzt werden können.

Aufbau einer RWA-Anlage 
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestehen häufig aus natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG). Dabei handelt es sich beispielsweise um Lichtkuppeln oder Öffnungsklappen in Lichtbändern, die mit einer Steuerzentrale, Tastern zur manuellen Auslösung und Zuluftöffnungen kombiniert sind. NRWG werden meist netzunabhängig elektrisch oder pneumatisch angetrieben. Der Rauchabzug selbst erfolgt ohne Ventilatoren durch thermischen Auftrieb.


Schutzziele von RWA-Anlagen  

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gewährleistet eine raucharme Schicht in Bodennähe oder hält das Gebäude während eines Brandes weitgehend rauchfrei. Dazu führt sie Wärme ab und schützt die Gebäudekonstruktion. Flucht- und Rettungswege werden gesichert. Ab gewissen Gebäudegrößen und nutzungsabhängig werden RWA gefordert. Für Standardgebäude, die nur der jeweiligen Bauordnung und keiner Sondervorschrift (für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten u.ä.) unterliegen, müssen häufig keine spezifischen Maßnahmen zum Rauch- und Wärmeabzug getroffen werden. 

Das Baurecht geht zunächst davon aus, dass die Schutzziele Personenschutz, Umweltschutz und Nachbarschaftsschutz auch ohne Rauchabzugsanlagen gewährleistet werden können. Bei weitergehenden Schutzzielen bzw. Abweichungen sind entsprechende Rauchabzugsanlagen einzusetzen. 


Systeme zu Rauch- oder Wärmefreihaltung

 

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

Natürliche Rauchabzugsanlagen sind Elemente in der Gebäudehülle, die sich öffnen lassen. Das sind beispielsweise Lichtkuppeln, Klappen, Fenster oder Türen. NRA zeichnen sich durch Einfachheit und einen Volumenstrom aus, der durch den thermischen Auftrieb mit der Branddauer zunimmt. NRA sind jedoch nur für eingeschossige Gebäude bzw. für Treppenhäuser geeignet.

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen benötigt einen motorischem Antrieb (z.B. Ventilatoren) zu ihrer Funktion. Die Entrauchung kann direkt oder mittels Entrauchungsleitungen erfolgen. Die Ventilatoren führen die Brandgase mit einem konstanten Volumenstrom nach draußen ab. Es muss eine entsprechende Zuluftzufuhr sichergestellt werden. MRA kommen zum Einsatz, wenn eine natürliche Entrauchung nicht möglich ist. Das kann bei innenliegenden Räumen der Fall sein (Kino), oder in mehrstöckigen Industriegebäuden.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

NRWG müssen eingesetzt werden, wenn bauordnungsrechtlich ein „natürlicher Rauchabzug“ gefordert ist. Lichtkuppeln, Öffnungselemente in Lichtbändern und Fenster können als NRWG eingesetzt werden. 

 

Rauchabzugsgeräte (RWG) 

RWG können entweder als Einzel- oder als Doppelklappenkonstruktion ausgeführt werden. Sie sind meist direkt in die Dachfläche oder in ein Lichtband oder in Dach-/Fassadenfenster integriert. 


Rauchschutzdruckanlagen (RDA)

RDA schützen Räume im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegen Raucheintritt. Durch RDA zu schützende Räume sind: Flucht- und Rettungswege in Hochhäusern, Sicherheitstreppenräume, Schleusen, Korridore, Flure, Sonderaufzüge. Anwendung von RDA in Gebäuden wie: Ausstellungs- und Messegebäude, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude, Bahnhofsgebäude, Flughäfen, Hotels, Freizeitzentren, Einkaufs- und Erlebniszentren, Großbauten mit multifunktionaler Nutzung u.a.


Wärmeabzug (WA)

Wärmeabzug meint Wand- oder Dachflächen, die entweder offen sind oder im Brandfall durch Abschmelzen oder Zerstörung Öffnungen freigeben und dadurch zu Wärmeabzugsflächen werden. Sie werden erst im Brandverlauf als Rauchabzugsflächen aktiv. Meist werden vorhandene Fenster oder Dachoberlichter zusätzlich als Wärmeabzugsflächen eingesetzt. 


Regelungen und Anforderungen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt für RWA die Normenreihe DIN EN 12101 als Produktnorm. Stets sind auch Bauordnungen, MVV TB und Sondervorschriften zu beachten.

 

Die europäische Normung

Die hohen Anforderungen an RWA sind in DIN EN 12101-2 formuliert. Diese Norm hat den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik inne. 

RWA-Anlagen nach der MVV TB

In der MVV TB sind die in Deutschland einzuhaltenden Mindestwerte für alle wesentlichen Merkmale von NRWG aufgeführt. Die Regelungen werden in den Landesbauordnungen und den Sonderbauvorschriften konkretisiert. Die Anwendungs- und Bemessungsnormen der Reihe DIN 18232 konkretisieren die europäischen Regeln für Deutschland.

Die MVV-TB stellt in Konsonanz mit europäischem Recht nicht mehr Anforderungen an die verwendeten Produkte, sondern an Bauwerke und Bauarten, in denen die Produkte eingebaut werden. Rauchabzugsanlagen und Rauchabzugsgeräte sind nach Maßgabe von Sonderbauverordnungen und Sonderbaurichtlinien erforderlich. 


Lichtkuppeln und Lichtbänder

Ausführung Lichtkuppeln 

Als Bauelement besteht eine Lichtkuppel aus dem Kuppel-Kunststoff und einem Aufsatzkranz aus Metall oder Kunststoff. Lichtkuppeln können lüftbar oder starr (nicht öffenbar) sein. Sie werden bevorzugt als NRWG in ein RWA-Konzept einbezogen. Als Sonderform der Lichtkuppel können Glaspyramiden gelten, die ebenso öffenbar sein können. Lichtkuppeln bestehen entweder aus Polymethylmethacrylat/Acrylglas (PMMA), Plexiglas,

Polycarbonat (PC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyesterharz (GF-UP/GfK).


RWA-Anlagen im Treppenhaus

Bei RWA-Anlagen im Treppenhaus gelten die Landesbauordnungen. Diese schreiben vor, dass Treppenhäuser mit einem Rauchabzug, einer Rauchabzugsvorrichtung oder einer Öffnung zur Rauchableitung ausgerüstet sein müssen. Innenliegende Treppenräume, die nicht unmittelbar an einer Außenwand liegen (allseitig von Wohnungen oder Büroräumen umgeben), müssen mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden. 

Außenliegende Treppenräume, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen, in der öffenbare Fenster eingesetzt sind, müssen ab einer bestimmten Gebäudehöhe/Geschossanzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden.

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind unerlässliche Komponenten von Brandschutzkonzepten.Die Regelungen via Vorschriften (MVV TB, MBO, LBO, Sondervorschriften wie Muster-Industriebaurichtlinie, Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnung) sowie europäischer Produkt- und nationaler Anwendungsnormen sind jedoch unübersichtlich. 

 

Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, der Veröffentlichung, Bearbeitung oder Übersetzung bleiben vorbehalten und bedürfen der Zustimmung der ORCA Software GmbH.

Bitte beachten Sie: Der Inhalt eines Whitepaper Technik entspricht dem jeweiligen Stand des Veröffentlichungsdatums (siehe Titelseite).