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Erster

Kölner
Wirtschaftskommentar


- Gastkommentar -
von Dr. Konrad Adenauer

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Bärendienst für die Demokratie.

Die Kölner Genossen von SPD und Linken haben der Demokratie in Köln einen Bärendienst erwiesen. Im Sommer 2018 stimmten jeweils zwei Mitglieder der vorgenannten Parteien im Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH entgegen eines anders lautenden Beschlusses des Kölner Stadtrates gegen Oberbürgermeisterin Henriette Reker als neue Aufsichtsratsvorsitzende und stattdessen für den Arbeitnehmervertreter Harald Kraus. Dieses demokratiefeindliche Theater fand im Dezember 2018 seine Fortsetzung, als ebenfalls Genossen von SPD und Linken im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrsbetriebe AG gegen die erneute Bestellung von Peter Hofmann zum Finanzvorstand stimmten. Auch der abermalige Bestellungsversuch in dieser Woche scheiterte am Widerstand des roten Blocks, und das trotz eines auch hier entgegenstehenden Ratsbeschlusses.

Die erste Frage lautet: Sind die Kölner Genossen dumm oder dreist? Eine Belehrung scheint – ob nun dumm oder dreist – in jedem Falle notwendig zu sein:

Entsendungsorgan der in die Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften entsandten Vertreter sind nicht – wie die Genossen offensichtlich meinen – die Ratsfaktionen, nein, es ist der gesamte Stadtrat als Parlament der Kölner Bürger. Die entsandten Vertreter haben folglich allein den Willen des Stadtparlamentes umzusetzen. Der Wille eines Parlamentes – das ist für eine Demokratie eine Selbstverständlichkeit – wird in Abstimmungen gebildet. Diese können einheitlich ausfallen, sie müssen es aber nicht. Entsandte Vertreter haben in einem Aufsichtsrat einer städtischen Beteiligungsgesellschaft bei einer dortigen Abstimmung allein dann die Hand zu heben, wenn es der Rat – besser die Mehrheit des Rates – verlangt. Wer aber meint, er verfüge – wie in der Privatwirtschaft – über ein freies Mandat und könne unter dem Deckmäntelchen des Unternehmenswohls nach eigenem Gutdünken abstimmen, nur weil auf der Eingangstür nicht Eigenbetrieb oder AöR, sondern GmbH bzw. AG gepinselt steht, der irrt, und zwar gewaltig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen ausgeurteilt, dass bei Unternehmen der öffentlichen Hand eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette erforderlich ist. Es gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Mehrheit. Ein Amtsträger ist nur dann uneingeschränkt personell legitimiert, wenn er sein Amt im Wege einer Wahl durch das Volk oder das Parlament oder durch einen seinerseits personell legitimierten Amtsträger oder mit dessen Zustimmung erhalten hat. Soweit ein Amtsträger von einem Gremium bestellt werden soll, dessen Mitglieder nur zum Teil personell legitimiert sind, ist für eine volle demokratische Legitimation erforderlich, dass die die Entscheidung tragende Mehrheit aus einer Mehrheit unbeschränkt demokratisch legitimierter Mitglieder des Organs besteht.

Bezogen auf den ersten Akt des roten Theaterstücks bedeutet das Vorstehende, dass im Aufsichtsrat der Stadtwerke – wie aber auch in allen anderen Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften – der Vorsitzende wegen des ihm zustehenden doppelten Stimmrechts – immer ein vom Stadtrat entsandter Vertreter sein muss. Der Zustand im Aufsichtsrat der Stadtwerke im vergangenen Sommer in Person von Herrn Kraus war mithin verfassungswidrig!

Ebenso verfassungswidrig stellt sich auch der zweite Akt dar. Den Arbeitnehmervertretern war und ist es unbenommen, gegen Herrn Hofmann zu stimmen. Dies ist ihr gutes Recht. Kuckelkorn und Co. hingegen müssen so abstimmen, wie es die Stadtratsmehrheit verlangt. Andernfalls könnten einige wenige Vertreter die demokratische Abstimmung des Stadtparlaments konterkarieren.

Dennoch, nichts anderes ist diese Woche geschehen. Wegen der Wiederholung muss die Antwort auf Frage eins lauten: dummdreist!

Die zweite Frage lautet folglich: Kann sich das Bündnis rund um die Oberbürgermeisterin aus CDU, Grünen und FDP im Kölner Rat gegen das demokratiefeindliche Abstimmungsverhalten des roten Blocks wehren?

Die zweite Frage kann ich mit einem deutlichen "Ja" beantworten. Das Gesellschaftsrecht bietet, wie der Antrag von Prof. Heribert Hirte aus dem vergangenen Sommer zeigt, die Möglichkeit, rechts- und verfassungswidrige Beschlüsse nachträglich zu bekämpfen. Aber auch das Kommunalrecht hält entsprechende Werkzeuge bereit. Der Stadtrat kann in Aufsichtsgremien entsandte Vertreter bei weisungswidrigem Verhalten abberufen. Die dann frei werdenden Sitze fallen nicht automatisch an die Fraktion der abberufenen Vertreter. Nein. Über die Entsendung der neuen Vertreter entscheidet der Stadtrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ohne an dieser Stelle in mathematische Einzelheiten zu verfallen, eines dürfte klar sein: Der rote Block wäre zukünftig mit weniger als den bisherigen vier Sitzen im Aufsichtsrat der KVB vertreten. Ein schöner Gedanke!

Spannend wird nun, wie die Genossen mit den beiden in der gestrigen Sitzung des Stadtrates beschlossenen Weisungen umgehen: Wird Herr Kuckelkorn sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender niederlegen? Kommt es gleichwohl zur Wahl von Frau Haaks zur Geschäftsführerin der Stadtwerke? Falls die Genossen sich nicht an die Weisung halten, so muss das Bündnis aus CDU, Grünen und FDP den Rechtsweg beschreiten, um sicherzustellen, dass es bei der einmaligen Aufführung des roten Theaterstücks bleibt.

Mit kölschem Gruß, Ihr

Dr. Konrad Adenauer
Rechtsanwalt

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