Bundestagswahl 2021 am 26. September 2021

 
 
 

Aktuelle Wahlergebnisse - Wahl zum Deutschen Bundestag

 
 

Aktuelles Wahlergebnis für die Gemeinde Aurachtal (Erststimmen und Zweitstimmen)

Aktuelles Wahlergebnis für die Gemeinde Oberreichenbach (Erststimmen und Zweitstimmen)

Aktuelles Wahlergebnis für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (Erststimmen und Zweitstimmen)

 

Aktuelles Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2021 - Deutschland

Aktuelles Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2021 - Bayern

 
 
 

Amtliche Endergebnisse - Wahl zum Deutschen Bundestag

 
 

Das deutschlandweite Ergebnis zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages

Die Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses - Landkreis Erlangen-Höchstadt

Die Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses - Gemeinde Aurachtal

Die Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses - Gemeinde Oberreichenbach

 
 
 

Kurzinfo

 

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Bei der Bundestagswahl erhält der Wähler eine Erststimme für die Wahl des Direktkandidaten in dem jeweiligen Wahlkreis und eine Zweitstimme für die jeweilige Landesliste einer Partei. Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal mit rd. 3.300 Wahlberechtigten (Gemeinde Aurachtal und Oberreichenbach) gehört dem Wahlkreis Nr. 242 „Erlangen“ an.

 
 
 

Bekanntmachungen

 

Wahlbekanntmachung - Wahlbezirke vom 16.08.2021

Bekanntmachung - Erteilung von Wahlscheinen vom 16.08.2021

 
 
 

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungskarten

 

Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl ist der 15. August 2021, in dem die Wahlberechtigung festgestellt wird. Bis zum 05. September 2021 soll dann allen Wahlberechtigten der Wahlbenachrichtigungsbrief zugegangen sein. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist gewissermaßen Ihre Benachrichtigung, dass Sie im Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen sind. Sollten Sie bis zum 05. September 2021 keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist am Wahltag beim Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung abzugeben.

 
 
 

Umzug/Wegzug vor der Wahl

 

Sie ziehen kurz vor der Wahl um? Wenn Sie zwischen dem 16.08.2021 und 05.09.2021 umziehen und in der neuen Gemeinde/Stadt wählen möchten, können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (05.09.2021) in das Wählerverzeichnis Ihres Zuzugsortes eintragen lassen. Hierfür müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Bitte Antragsformular einfügen Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vorherigen Wohnortes wird von Amts wegen informiert und Ihre Eintragung aus dem dortigen Wählerverzeichnis entfernt.

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der VG Aurachtal

 
 
 

Wahllokale/ Barrierefreiheit

 

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief entnehmen.

Zwecks der anhaltenden Corona-Pandemie und der dadurch erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind wir leider gezwungen, die Wahllokale in Aurachtal in die Turnhalle der Schule Münchaurach zu verlegen. Wir werden die Turnhalle in zwei Hälften (links und rechts) teilen und so zwei Wahllokale schaffen.

Die bisherigen Wahllokale in den Gebäuden der Verwaltungsgemeinschaft, des Feuerwehrhauses in Falkendorf sowie der Aula in der Schule Münchaurach wird es in diesem Jahr NICHT geben!

Welche „Seite“ für Sie bestimmt ist, können Sie der unteren Aufstellung entnehmen sowie der Wahlbenachrichtigung, die Sie ab dem 19.08.2021 erhalten werden. Wir danken Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis und möchten auch nochmal daran erinnern, die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

 
 
 

Stimmzettel

 

Ein Muster des Stimmzettels zur Bundestagswahl kann hier abgerufen werden.

 

Musterstimmzettel im jpg-Format (880 kb)

 
 
 

Briefwahl

 

Es besteht für jede Wahlberechtigte und jeden Wahlberechtigten, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen; dazu müssen Sie nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Die Anträge sind schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte nutzen Sie auch die Antragstellung über unser BürgerServicePortal (siehe unten). Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Wahlscheine können bis zum 24. September 2021 um 18.00 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. In jedem Fall ist die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde zurück gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft in den Briefkasten geworfen wird.

 

Bürgerserviceportal der VG Aurachtal

 
 
 

Öffnungszeiten des Wahlamtes

 

Am Freitag, 24.09.2021 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besetzt. Bitte geben Sie bereits ab Donnerstag, 23.09.2021, 16.00 Uhr die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal, Zimmer-Nr. 11 ab, damit Sie die Wahlunterlagen gleich entgegennehmen können!

Am Samstag, 25.09.2021 ist das Wahlamt in Aurachtal von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr zur Beantragung von nicht zugegangenen Wahlscheinen besetzt.

Die bisherigen Wahllokale in den Gebäuden der Verwaltungsgemeinschaft, des Feuerwehrhauses in Falkendorf sowie der Aula in der Schule Münchaurach wird es in diesem Jahr NICHT geben!

Am Sonntag, 26.09.2021 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, besetzt, bzw. unter der Nummer 09132 / 775 24 erreichbar.

 
 
 

Ansprechpartner

 

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand von Wahlbenachrichtigungsbriefen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes.

Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftsleiterin Frau Nicole Urbanski unter 09132 - 775 12 oder nicole.urbanski@aurachtal.de.

 
 

Wichtige Informationen (veröffentlicht im Amtsblatt)

 

Bekanntmachung/Wahlbezirke (Amtsblatt 12/2021, Seite 9/10)

Wahllokale in Aurachtal (Amtsblatt 12/2021, Seite 8)

Bekanntmachung/Wählerverzeichnis/Wahlscheine (Amtsblatt 12/2021, Seite 3/4)

Wahlbenachrichtigung/Briefwahlunterlagen (Amtsblatt 12/2021, Seite 1/2)

Wahlbenachrichtigung/Briefwahlunterlagen (Amtsblatt 11/2021, Seite 1/2)

Wahllokale in Aurachtal (Amtsblatt 11/2021, Seite 3/4)

 
 

Wahlplakatierung

 

Anzeige zur Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach