Hochwasser Deutschland

Hochwasser-Hilfe beantragen

Soforthilfe Hochwasser beantragen

Jetzt Hilfe beantragen

Help – Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt und fördert gemeinnützige, sozial tätige Vereine sowie Schulen, Kitas und Kindergärten bei den laufenden Hilfsmaßnahmen. Zu diesem Zweck können sich diese Institutionen im Rahmen unserer Hochwasser-Hilfe kurzfristig auf zweckgebundene Förderung von Maßnahmen bewerben.

Hochwasserhilfe für Nordrhein-Westfalen & Rheinland-Pfalz

Nach dem verheerenden Hochwasser vom 15. Juli 2021 sind viele gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in den betroffenen Regionen auf Unterstützung angewiesen. Der Bund schätzt die entstandenen Schäden auf eine Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Die Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Regionen wird Jahre dauern.

Insbesondere in den ersten Wochen nach der Hochwasserkatastrophe leisteten viele lokale Initiativen selbst organisierte Soforthilfe-Maßnahmen für betroffene Familien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Help – Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt und fördert gemeinnützige, sozial tätige Vereine sowie Schulen, Kitas und Kindergärten bei den laufenden Hilfsmaßnahmen. Zu diesem Zweck können sich diese Institutionen im Rahmen unserer Hochwasser-Hilfe kurzfristig auf zweckgebundene Förderung von Maßnahmen bewerben.

Hochwasserhilfe beantragen: Förderbedingungen

Antragsfähig sind gemeinnützige sozial tätige Organisationen sowie Fördervereine von z.B. Schulen, KiTas und Kindergärten, die entweder selbst vom Hochwasser betroffen sind oder aber Betroffene unterstützen.

Die förderfähigen Kosten beinhalten Sachkosten (Anschaffungen, Schulmaterial, Material, Hilfsgüter, Werkzeuge, usw.), Transportkosten (Benzin, usw.) und sonstige laufende Kosten im direkten Zusammenhang mit geleisteten Hilfsmaßnahmen.

Hochwasserhilfe beantragen

Soziale Einrichtungen, Vereine wie Sportvereine, Fördervereine von Schulen, KiTa und Kindergärten und Institutionen in den Bereichen Seniorenhilfe und Seelsorge können als eingetragener Verein, gGmbH, gAG, Genossenschaft oder Stiftung finanzielle Fördermittel (max. 30.000 Euro) zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und für den Wiederaufbau beantragen. Die Vorlage für den Förderantrag und weitere Informationen finden Sie hier als zip-Datei zum Download:

Hochwasserhilfe beantragen

Falls Sie Fragen zur Förderung haben oder Ihren Förderantrag direkt einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Dirk W. Pieck unter der E-Mailadresse: pieck(at)help-ev.de

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir leider keine finanzielle Einzelfallhilfe für Privatpersonen anbieten können.

Fragen und Antworten

Gemeinsam mit zahlreichen Bündnispartnern ist Help Mitglied im Bündnis Aktion Deutschland Hilft. Dort haben wir uns die Arbeit für die Flutopfer aufgeteilt. So unterstützen z. B. die sogenannten Blaulichtorganisationen in der Inlandshilfe hauptsächlich Einzelfälle, weil diese die Strukturen vor Ort haben, um diese zu prüfen. Help verfügt in Deutschland weder über die notwendigen Strukturen noch über die finanziellen Mittel, um Einzelfallhilfe anbieten zu können. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns auf die Hilfe für soziale Institutionen, Kitas und Schulen.

Das Hochwasser hat unzählige Wohngebäude zerstört und zahlreichen Personen in den betroffenen Gebieten das Zuhause genommen. Die Bundesregierung hat deshalb für Betroffene in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz den "Aufbaufonds 2021" eingerichtet und stellt 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau zur Verfügung. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die Schäden am eigenen Hausrat erlitten haben, können beim jeweiligen Bundesland Aufbauhilfen für Privathaushalte beantragen. Dabei wird den betroffenen Haushalten in der Regel eine Pauschale gewährt (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro). Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Förderanträge, die bei uns eingehen, werden umgehend überprüft. Nach der Bewilligung überweist Help die Fördermittel schnell und unbürokratisch. Bei den Fördermitteln handelt es sich nicht um einen Kredit, sodass kein Geld zurückgezahlt werden muss.

Aktuell können viele Einrichtungen noch nicht abschätzen, wie viele Kosten auf sie zukommen werden und welche Kosten von Versicherungen, Trägern oder dem Staat abgedeckt werden. Um den Notbetrieb sozialer Einrichtungen wie Förderschulen oder Kindergärten zu sichern, stellt Help zunächst 30.000 Euro pro Verein/Einrichtung zur Verfügung. Davon kann vorerst der dringende Bedarf gedeckt werden.