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Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld

"Ein Sieg für den Rechtsstaat"? Der frühere Mannesmann-Konzernchef verklagte das Land Nordrhein-Westfalen wegen massiver Rufschädigung. Heute gab das Gericht Esser in Teilen Recht.

Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Justiz ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen.

Esser sagte nach dem Urteil: "Es ist ein Sieg für den Rechtsstaat." Weiter sagte er: "Damit ist bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft sich gesetzeswidrig verhalten hat." Dies sei ein wichtiges Signal für das Hauptsacheverfahren. Er habe den Antrag gestellt, unter anderem wegen dieses gesetzeswidrigen Verfahrens die gegen ihn erhobene Anklage abzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2003 nach einem zweijährigen Ermittlungsverfahren Anklage gegen Esser und weitere ehemalige Manager von Mannesmann erhoben. Ihnen wird wegen der Zahlung hoher Abfindungen bei der milliardenschweren Übernahme von Mannesmann durch Vodafone besonders schwere Untreue vorgeworfen.

Esser hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ebenso zurückgewiesen wie der mit angeklagte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Nimmt das Gericht die Anklage an, könnte es zu einem der größten Wirtschaftsprozesse in der deutschen Geschichte kommen.

"Gangster in Nadelstreifen"

Das Gericht blieb bei der Höhe des Strafmaßes allerdings weit unter der Forderung des Managers, der das Zehnfache an Schmerzensgeld gefordert hatte. Gleichzeitig bekräftigte das Gericht am Mittwoch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen den früheren Mannesmann-Chef, dem von der Staatsanwaltschaft Untreue in Millionenhöhe vorgeworfen wird.

Esser sieht sich als Opfer einer "Diffamierungskampagne". Wegen "massiver Rufschädigung" und verlangte vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro und Schadenersatz für Anwaltskosten in Höhe von ebenfalls rund 100.000 Euro.

Die Zivilkammer wies die Klage jedoch überwiegend ab. Nur in einem Punkt gab sie ihm Recht: Staatsanwälte und das Justizministerium hätten Esser über zwei Jahre hinweg immer wieder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, in dem sie Informationen über das Verfahren amtspflichtswidrig an die Presse und die Öffentlichkeit weiter gegeben hätten. Deshalb sei ein "erheblicher Schmerzensgeldbetrag" angemessen.

Konkret geht es unter anderem um den Vorwurf der Käuflichkeit, der vom Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Hans-Reinhard Henke, noch Ende Februar auf eine Pressekonferenz erhoben wurde, in der Anklageschrift jedoch nicht auftaucht. Aber auch um die Verbreitung eines Presseartikels über die "Gangster in Nadelstreifen" im Internet-Portal des Landesjustizministeriums.

NRW kündigt Berufung an

Nordrhein-Westfalen kündigt Berufung an

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Esser war dagegen nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Schon der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Zahlung einer Anerkennungsprämie von rund 15 Millionen Euro an den Manager und der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Konkurrenten Vodafone sei ein ausreichender Anhaltspunkt dafür, betonte das Gericht.

Ein weiteres Indiz sei, dass nicht ersichtlich sei, welches Interesse die Mannesmann AG zu diesem Zeitpunkt noch an den Prämienzahlungen zu Gunsten des Klägers und anderer Vorstandsmitglieder haben sollte.

Esser wertet das Urteil als Erfolg

Esser selbst wertete das Urteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe "kristallklar" entschieden, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gesetzeswidrig vorgegangen sei.

Der Manager betonte, er habe bereits einen Antrag gestellt, das Hauptverfahren einzustellen, da das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht korrekt gewesen sei. Er kündigte an, er wolle das Schmerzensgeld sozialen Einrichtungen spenden, die sich um Kinder in Not kümmerten.

Der Rechtsanwalt des Landes Nordrhein-Westfalen Joachim Rustemeyer kündigte unterdessen Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Schmerzensgeld an. Gleichzeitig wertet er das Urteil aber als großen Erfolg für das Land.

Wirtschafts-Strafkammer prüft die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in der Mannesmann-Affäre gegen Esser, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, IG Metall-Chef Klaus Zwickel und drei weitere Betroffene Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe erhoben. Den Gesamtschaden bezifferte die Behörde auf bis zu 56,8 Millionen Euro.

Derzeit prüft eine Wirtschafts-Strafkammer des Gerichts, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Esser arbeitet inzwischen für die General Atlantic Partners GmbH. Er hatte bei der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren Ende März bestätigt, im Zusammenhang mit der Übernahme vor drei Jahren rund 30 Millionen Euro erhalten zu haben.

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