Überschwemmungsgebiete

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden auf der Grundlage eines 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) die unten aufgeführten Überschwemmungsgebiete amtlich festgesetzt. Für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet gilt § 78 Abs. 1 bis 5 Wasserhaushaltsgesetz. Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 8 Wasserhaushaltsgesetz gilt § 78a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hubert, Fabian
Sachbearbeiter
09193 20 1711 09193 20 491711 205 - 2. OG