Europawahl am 09. Juni 2024

 

Am 09.Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich fünf Jahre.

 
 

Wahlhelferaufruf - Werden Sie Wahlhelfer!

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal sucht für diese Wahl wieder ca. 40 engagierte Bürger/innen als Wahlhelfer/innen in den Wahllokalen der Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamtes oder zum Ablauf am Wahlsonntag, können Sie demnächst heir auf der Webseite einsehen oder per E-Mail erfragen. Wenn Sie Interesse haben, die Demokratie nicht nur durch Ihre Stimme, sondern auch durch Ihren Einsatz tatkräftig zu unterstützen, dann melden Sie sich bitte als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Frau Braun (marion.braun@aurachtal.de).

 
 

Informationen für EU-Bürger

 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum Sonntag, den 28. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Formular und ein Merkblatt finden Sie direkt unter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche oder erhalten Sie bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bundeswahlleiterin.de

 
 
 

Im Folgenden können Sie sich zur Europawahl 2024 ausführlich informieren:

 
 
 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Gemäß § 6 Abs. 1 EuWG ist wahlberechtigt,

wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und,

wer am Wahltag seit mindestens dem 09. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.

 
 
 

Sie sind Unionsbürger/-in?

 

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, sind Sie gemäß § 6 III EuWG wahlberechtigt.

Sie sind Unionsbürger/-in und wollen in Deutschland an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

 

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

 

Haben Sie in der Vergangenheit, also seit 1999 als Unionsbürger/-in in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt? Dann werden sie, sofern sie seitdem ununterbrochen Unionsbürger/-in in Deutschland sind, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.

 

Weitere Informationen zu Unionsbürger/-innen finden Sie hier:

 

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

 
 
 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben außerhalb der EU?

 

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Europäischen Union leben, sind Sie gemäß § 6 II EuWG i.V.m. § 12 Abs. 2 BWG als Auslandsdeutsche/r wahlberechtigt, sofern Sie:

 

nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder aus anderen Gründen eine persönlich und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und wollen an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben und Wahlscheinantrag

 

Dies gilt nicht, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Befinden Sie sich während der Europawahl im Ausland, können Sie per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

 

Weitere Informationen des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland insbesondere Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche finden sie hier:

 

Informationen für Deutsche im Ausland

 
 
 

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben in einem EU-Mitgliedstaat?

 

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 16 Jahre sind und seit mindestens 3 Monaten in einem EU-Mitgliedsstaat gemeldet sind, gelten für Sie die Bedingungen eines Unionsbürgers. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

 

Informationen für Deutsche im Ausland

 
 
 

Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen

 

Briefwahl kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung wie folgt beantragt werden:

QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Ihre Daten werden automatisch an uns übermittelt.

über das Bürgerservice-Portal auf unseren Webseiten (vom 29.04.2024, 08:00 Uhr - 05.06.2024, 12:00 Uhr).

Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und bei uns einwerfen.

Nach Bearbeitung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Falls notwendig, kann der Antrag auf Briefwahl bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt).

Briefwahlanträge müssen uns spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, muss ebenfalls die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Unterlagen nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt.

 
 
 

Ihr Kontakt zum Wahlamt

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 775 10 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: wahlen@aurachtal.de

 
 
 

Bekanntmachungen zur Europawahl 2024

 
 
 

Musterstimmzettel zur Europawahl 2024

 
 
 

Wahlergebnisse zur Europawahl 2024

 
 
 

Aktuelle Informationen zur Europawahl 2024

 

Die Bundeswahleiterin - Statistische Bundesamt

Landratsamt Erlangen-Höchstadt