Landtags- und Bezirkswahl in Bayern

 
 

Allgemeines

 

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.

 
 
 

Aktuelle Wahlergebnisse

 

Landtagswahl 2023

Bezirkswahl 2023

 
Ergänzender Hinweis:
Es sind noch nicht bei allen Gemeinden die Stimmbezirke in WAS eingerichtet und mithin nicht im Internet sichtbar. Dies gilt insbesondere auch für die Bezirkswahl 2023.
 
 
 

Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Wahl vom 31.08.2023

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 04.09.2023

Wahlbekanntmachung zu Stimmbezirken vom 05.09.2023

 
 

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungsbriefe

 

Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die Wahlen ist der 27. August 2023, in dem die Wahlberechtigung festgestellt wird. Bis zum 17. September 2023 sollen dann allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugegangen sein. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist gewissermaßen Ihre Benachrichtigung, dass Sie im Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen sind. Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen. In der Zeit vom 18. bis 22. September wird das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist am Wahltag beim Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung abzugeben.

 
 
 

UMZUG/WEGZUG vor der Wahl innerhalb Bayerns und des Regierungsbezirks Mittelfranken

 

Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag 27. August 2023 aus Aurachtal weg, so ist sie weiterhin in Aurachtal wahlberechtigt. Stellt sie am neuen Wohnort einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, so ist sie am neuen Ort wahlberechtigt und wird im Aurachtaler Wählerverzeichnis gestrichen. Zieht eine wahlberechtigte Person in der Zeit vom 28. August - 17. September 2023 nach Aurachtal, so wird sie auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Erfolgt ein Umzug innerhalb von Aurachtal, so bleibt sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie am Stichtag 27. Auguste 2023 gemeldet war. ACHTUNG! Sollten Sie zwar innerhalb Bayerns, aber außerhalb Ihres bisherigen Regierungsbezirks umziehen, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis bei den zuständigen Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes im Zuge Ihrer Ummeldung.

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der VG Aurachtal

 
 
 

Wahllokale/ Barrierefreiheit

 

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief entnehmen.

Unter Stimmbezirke/Wahllokale können Sie sehen, welche Räumlichkeiten für die Wahl vorgesehen sind und ob diese barrierefrei sind.

 

Übersicht - Wahllokale für die Landtagswahl 2023

 
 
 

Briefwahl

 

Es besteht für jede Wahlberechtigte und jeden Wahlberechtigten, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen; dazu müssen Sie nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Die Anträge sind schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder mündlich (persönlich im Einwohnermeldeamt) zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. Wahlscheine können bis zum 06. Oktober 2023 um 15.00 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. In jedem Fall ist die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben wird.

Über das Bürgerserviceportal der VG Aurachtal können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen, sobald Ihr Wahlbenachrichtigungsbrief zugegangen ist.

 

Bürgerserviceportal der VG Aurachtal

 
 
 

Öffnungszeiten des Wahlamtes

 

Am Freitag, 06. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besetzt. Bitte geben Sie bereits ab Donnerstag, 05. Oktober 2023, 14.00 Uhr die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal, Zimmer-Nr. 11 ab, damit Sie die Wahlunterlagen gleich entgegennehmen können!

Am Samstag, 07. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr zur Beantragung von nicht zugegangenen Wahlscheinen besetzt.

Am Sonntag, 08. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr - 15.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, besetzt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter 09132/ 775 10 gerne zur Verfügung.

 
 
 

Ansprechpartner

 

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand von Wahlbenachrichtigungsbriefen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes.

Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftsleiterin Frau Nicole Urbanski unter 09132 / 775 12 oder nicole.urbanski@aurachtal.de.

 
 
 

Wahlplakatierung

 

Anzeige zur Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach

 
 
 

Aktuelle Informationen, veröffentlicht im Amtsblatt 08/2023

 

Wahllokale für die Landtagswahl 2023

Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen

Werden Sie Wahlhelfer!

 
 
 

Aktuelle Informationen online

 

Bayerischer Landtag - Landtagswahl in Bayern 2023